VS.B

Vollstreckung (VS.B)

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Übersicht über die Softwareanforderungen im Bereich Vollstreckung

Der Kriterienbereich Vollstreckung beinhaltet spezielle Kriterien für die Prüfung von Software zur Durchführung von Vollstreckungsverfahren.

Grundanforderungen

  • Sachliche Grundlagen,
  • Berechnungsgrundlagen.

Erfassung der Vollstreckungsvorgänge, Datenimport

  • Erfassung der Vorgangsdaten,
  • Erfassung der Schuldnerdaten
  • Daten anderer Verfahrensbeteiligter,
  • Sonstige Anforderungen bei der Erfassung von Personendaten,
  • Forderungsdaten.

Berechnungen

  • Berechnung von Nebenforderungen,
  • Berechnung der Vergütung von Vollstreckungsbeamten.

Vollstreckungsverfahren

  • Anforderungen für alle Vollstreckungsmaßnahmen,
  • Dokumente im Vollstreckungsverfahren,
  • Sonstige Anforderungen im Vollstreckungsverfahren.

Vollstreckungshilfe

Gerichtliches Mahnverfahren

Verwaltung des Vollstreckungserfolges, Datenim- und -export:

  • Verwaltung des Vollstreckungserfolges,
  • Datenim- und -export,
  • Datenbereinigung, -auswertung

Redaktion

  • Herr Roland Wolf, Softwareprüfer, SqpÖV

OKKSA-Center

Für die Abstimmung der Prüfkriterien dieses Bereiches wurde ein OKKSA-Center gebildet. Beteiligt sind folgende Vertreter aus Verwaltungen:

  • Frau Ute Berninger, Stadtverwaltung Halle / S.
  • Frau Friederike Trommer, Sächsischer Städte- und Gemeindetag
  • Herr Wolfgang Doil, Stadtverwaltung Gera
  • Herr Rüdiger Schöning, Landkreis Pinneberg
  • Herr Manfrad Hansen, Landeshauptstadt Kiel
  • Thomas Nordgerling, OKKSA Herstellerbeirat* / Fa. AKDB in Abstimmung mit
    Herrn Scher, Fa. ABIT GmbH, Herrn Teschner, Fa. DATAteam, Herrn Munz, Fa. Datev e.G., Herrn Stropp, Fa. Saskia, Herrn Schiller, Fa. Schiller, Frau Müller, Fa. unit4, Herrn Süskow, Fa. H&H

* Im Jahr 2009 gründeten die Hersteller unter den Mitgliedern des OKKSA e.V. einen Herstellerbeirat, um deren Mitarbeit im Verein besser zu koordinieren. Gemäß Beschluss der OKKSA-Mitgliederversammlung darf ein Vertreter des Herstellerbeirates an Fachgremien zur Erstellung der OKKSA-Kataloge teilnehmen (ohne Abstimmungs- oder Vetorecht). Er darf sich dazu mit weiteren interessierten Herstellern abstimmen.

Stand: 29.05.2015